- In Erstkontakten mit Ortsterminen besprechen wir die Aufgabenstellung,
ich nehme das Bauteil in Augenschein und fertige Fotos an.
Wir besprechen den Status Quo und Sie erhalten eine Empfehlung zur
weiteren Vorgehensweise.
Für diese Leistungen berechne ich pauschal 400,00 € zzgl. Mwst.
Darin ist eine Anfahrtspauschale bis 50 km ab Sitz meiner Büroadresse und
ein einstündiges Zeitfenster vor Ort bereits enthalten.
Der Betrag ist sofort nach Abschluss des Vertrages fällig. Zahlbar als Vorkasse
oder in Ausnahmefällen ( z.B. zeitliche Gründe ) zu Beginn des Ortstermins.
- Sollten weitere Maßnahmen nötig werden, unterstütze ich Sie gern in der
weiteren Vorgehensweise. Ich erstelle Ihnen dann das gewünschte Gutachten.
In diesem Fall ist mit dem Erstkontakt der erste Schritt zum Gutachten gegangen.
Bereits getätigte Zahlungen werden in der Gutachtenerstellung angerechnet.
Die Kosten des Gutachtens richten sich nach Ihrer individuellen
Aufabenstellung und werden im Vorwege abgestimmt. Pauschal oder nach Aufwand.
- Zu allen Bestellungen, Beauftragungen, Erstterminen, Ortsterminen,
Kurzgutachten oder Expertengutachten finden schriftliche Verträge Anwendung.
- Erste Informationen zu Modalitäten, Verträgsbestandteilen, Höhe von
Vergütungen können Sie meinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
entnehmen. Weiterhin ist die Vergütung von Sachverständigen in der JVEG geregelt.
Diese Regelung finden Sie in folgender Veröffentlichung des Bundesministeriums
http://www.gesetze-im-internet.de/jveg/index.html